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Reitpferde und Ponyrennen im Rahmen des Pfingstrenntag

Reitpferde und Ponyrennen im Rahmen des Pfingstrenntag

2022-05-16T06:22:11+01:00

Bestimmungen Reitpferde und Ponyrennen

Meldeformular Ponyrennen

Meldeformular Reitpferderennen

Verband Südwestdeutscher Rennvereine e.V. (VSR)
B E S O N D E R E  B E S T I M M U N G E N
Reitpferderennen im Verbandsgebiet (inklusive Ponyrennen )
12. überarbeitete Fassung – 9. März 2019
A Allgemeines
1. Die Rennen stehen unter der Aufsicht des Verbandes Südwestdeutscher Rennvereine e.V.
2. Für die renntechnische Durchführung, sowie für das Protestverfahren sind für die Rennleitung die Richtlinien der Rennordnung des
Direktoriums für Vollblutzucht und Rennen e.V., Köln, maßgebend. Die Rennleitung entscheidet endgültig.
3. Im übrigen gelten die nachfolgenden Besonderen Bestimmungen für die Durchführung von Pferderennen, unter der Aufsicht des Verbandes
Südwestdeutscher Rennvereine e.V..
4. Die Rennen werden mit Wetten gelaufen unter Beachtung der Vorschriften für den Wettbetrieb (jeweils neueste Fassung).
B Haftung
1. Ein veranstaltender Rennverein, seine Funktionäre, Organe und Mitarbeiter haften für Rennen, die unter Aufsicht des VSR stattfinden, nicht für
den Schaden, der einem Pferd, einem Besitzer, seinem Trainer und deren Beauftragten, Reitern, Angestellten, Arbeitern und Zuschauern im
Zusammenhang mit dem Trainings- und Rennbetrieb in den Stallungen und Unterkünften und auf dem Rennbahngelände sowie bei der
Beförderung zum und vom Rennplatz entstanden ist, es sei denn, dass der Schaden von ihnen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden
ist. Dies schließt ein, die Haftung für Diebstähle, Feuer und sonstige Beschädigungen
C Pferde, Rasse, Impfung, Pass, Tierhalterversicherung
1. Startberechtigt sind 3-15-jährige Pferde. Die Starterzahl ist auf 10 Pferde begrenzt.
2. Warmblutpferde im Sinne der Ausschreibung sind Pferde, welche keinen Elternteil als Vollblüter haben. Pferde mit Pony-Pass oder solche, die
als Deutsches Reitpony (bis Stockmaß 1,48 m) eingetragen sind, werden in Halb- und Warmblutrennen nicht zugelassen.
Vollblüter, auch unter Stockmaß 1,48 m, sind in Ponyrennen nicht zugelassen.
3. Alle am Renntag teilnehmenden Pferde müssen haftpflichtversichert sein. Der Nachweis hierfür muss mit der Nennung erbracht werden.
4. Alle Pferde müssen gegen den seuchenhaften Husten gemäß Rennordnung geimpft sein (Grundimmunisierung mit entsprechenden
Wiederholungsimpfungen ).
5. Alle Pferde müssen vierhufig beschlagen sein, ausgenommen Ponys.
6. Der Equidenpass mit Impfnachweis ist spätestens 1 Stunde vor dem Rennen an der Waage vorzulegen. Änderungen zum Rennprogramm (z. B.
Farbenwechsel) müssen ebenfalls an der Waage gemeldet werden.
7. Bei Pferden, die sich unter Starters Order befinden, dürfen sich keine Führer am Kopf aufhalten.
D Besitzer, Nennungen
1. Die Nennung ist vom Pferdebesitzer oder dessen Beauftragten abzugeben. Mit der Abgabe einer Nennung erkennt jeder Besitzer und Reiter die
Besonderen Bestimmungen und die in ihrem Rahmen ergangenen Entscheidungen als verbindlich an.
2. Es werden nur Nennungen berücksichtigt, welche gemäß der Ausschreibung vollständig ausgefüllt abgegeben werden. Der Einsatz ist am
Renntag in der Meldestelle zu bezahlen.
3. Der vom Besitzer nach Maßgabe der Ausschreibung zu führende Nachweis der Abstammung muss erbracht sein. Pferde ohne Nachweis der
Abstammung sind nicht startberechtigt.
4. Die Nennungen sind gemäß der Ausschreibung unter Beachtung des Nennungsschlusses direkt an die laut Nennformular zuständige Stelle zu
senden. Die in der Ausschreibung geforderten Bedingungen und Termine sind einzuhalten.
5. Eine unvollständige oder verspätete Nennung kann zurückgewiesen werden.
E Zulassung der Reiter / -innen
1. An den Rennen teilnehmende Reiter / -innen müssen eine spezielle Unfallversicherung nachweisen. Der Versicherungsnachweis ist mit der
Nennung zu erbringen. Außerdem müssen sie über ausreichende reiterliche Fähigkeiten verfügen. Der Nachweis eines Reitpasses oder
Bescheinigung eines Trainers ist erforderlich.
2. Mindestalter der Reiter / -innen bei Großpferden (ab Stockmaß 1,49 m): Die Vollendung des 14. Lebensjahres im laufenden Kalenderjahr.
3. Mindestalter der Reiter / -innen bei Ponys (bis Stockmaß 1,48 m): Die Vollendung des 10. Lebensjahres im laufenden Kalenderjahr,
und Höchstalter: Die Vollendung des 18. Lebensjahres im laufenden Kalenderjahr.
4. Der Reiter und bei Minderjährigen dessen gesetzlicher Vertreter hat schriftlich die Besonderen Bedingungen für den jeweiligen Renntag durch
seine Unterschrift im Meldeformular anzuerkennen. Bei Nichtanerkennung ist er von der Teilnahme an dem Rennen ausgeschlossen.
5. Der Reiter muss für das Rennen die entsprechende Rennkleidung inklusive Reitstiefel sowie eine Sturzkappe mit Kinnriemen gemäß
Rennordnung tragen. Sicherheitsweste ist Pflicht.
6. Sporen und Peitsche sind verboten, ebenso das Schlagen mit den Zügeln und Händen.
F Ausschreibung
1. Bei weniger als 7 Nennungen vier verschiedener Besitzer kann das Rennen zurückgezogen werden. Der Verein behält sich das Recht vor, die
Ausschreibung vor dem Rennen abzuändern und Rennen aufzuheben, wenn nicht mindestens 7 Nennungen vier verschiedener Besitzer
eingehen.
2. Die Pferde dürfen nur einmal am Renntag starten.
3. Jeder Zweifel am Sinn der Allgemeinen und der Besonderen Bestimmungen, der Ausschreibungen und der Rennordnung bzw. der LPO, wird
unter Ausschluss des Rechtsweges durch die Rennleitung des Vereins in Verständigung mit dem Verband Südwestdeutscher Rennvereine e.V.
oder der Landeskommission oder deren Vertreter, endgültig entschieden.
G Satteln, Start, Richterspruch, Abweisung
1. Das Pferd ist in den Sattelboxen oder auf dem gekennzeichneten Sattelplatz zu satteln, Ausnahmen hiervon sind bei der Rennleitung zu
beantragen.
2. Spätestens 30 Minuten vor dem Start muss sich das Pferd gesattelt im Führring befinden. Zur Identifikation ist das Pferd auf Verlangen
vorzuführen. Gemäß Anordnung der Rennleitung hat hier der Reiter aufzusitzen und das Pferd zur Startstelle zu reiten.
3. Beim Eintreffen des Pferdes an der Startstelle befindet sich der Reiter unter Starters – Order und hat dessen Anweisungen zu befolgen, gemäß
Rennordnung.
4. Der VSR behält sich das Recht vor, Pferde nach besonderen Vorkommnissen und unrittige Pferde, die wiederholt auffallen, von den Rennen
auszuschließen.
5. A) Der Richter bzw. die Rennleitung entscheidet endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
B) Proteste sind schriftlich unter Angabe der Gründe einzureichen und werden von der Rennleitung entschieden. Bei Einleitung eines Protestes
sind 50,- € zu hinterlegen, welche der Vereinskasse zugeführt werden, wenn der Protest als unbegründet zurückgewiesen wird.
6. Nichtstarter müssen bis 9 Uhr am Renntag beim Veranstalter abgemeldet werden. Es gilt die jeweils bei den Englischen Vollblütern angegebene
Rufnummer, die bei der Starterangabe erfragt werden kann