Mit Inkrafttreten neuer europäischer Bestimmungen im Rahmen des EU-Mobilitätspakets I wurden die Vorgaben zur Nutzung von Fahrtenschreibern im Straßentransport verschärft. Was ursprünglich vorrangig für den gewerblichen Güterverkehr vorgesehen war, kann in der praktischen Anwendung nun auch Pferdesportler, Züchter und Vereine betreffen – insbesondere bei grenzüberschreitenden Fahrten.
Was hat sich geändert?
Bislang galt die Pflicht zur Nutzung eines Fahrtenschreibers grundsätzlich erst für Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen. Seit dem 1. Juli 2026 wurde diese Grenze im grenzüberschreitenden gewerblichen Verkehr abgesenkt.
Betroffen sind nun bereits Fahrzeuge und Gespanne mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 2,5 Tonnen bis 3,5 Tonnen, sofern eine Fahrt als gewerbliche Güterbeförderung beziehungsweise als wirtschaftliche Tätigkeit eingestuft wird. Maßgeblich ist dabei nicht das tatsächliche Gewicht während der Fahrt, sondern die zulässige Gesamtmasse laut Fahrzeugschein.
Bedeutung für den Pferdesport
Für rein private Pferdetransporte innerhalb Deutschlands ändert sich durch die Neuregelung grundsätzlich nichts. Wer sein eigenes Pferd mit dem eigenen Fahrzeug oder Gespann zu Freizeit-, Trainings- oder Turnierzwecken innerhalb Deutschlands transportiert, fällt in der Regel weiterhin nicht unter die Fahrtenschreiberpflicht.
Problematisch kann es jedoch werden, wenn fremde Pferde mittransportiert werden. In solchen Fällen wird im Rahmen von Kontrollen besonders genau geprüft, ob tatsächlich noch ein privater Gefälligkeitstransport vorliegt oder bereits ein gewerblicher beziehungsweise wirtschaftlicher Transport angenommen werden kann.
Dies kann insbesondere dann relevant werden, wenn
- für den Transport Geld fließt, auch in Form einer Spritkostenbeteiligung,
- Transporte regelmäßig durchgeführt werden,
- Pferde für Dritte transportiert werden,
- oder bei grenzüberschreitenden Fahrten der private Charakter der Fahrt nicht eindeutig nachgewiesen werden kann.
Gerade im Pferdesport ist die Abgrenzung zwischen privater und wirtschaftlicher Tätigkeit nicht immer eindeutig. Bereits der Mittransport eines fremden Pferdes kann bei Kontrollen zu Rückfragen führen – auch dann, wenn keine Gewinnerzielungsabsicht besteht.
Besondere Vorsicht bei Auslandsfahrten
Bei grenzüberschreitenden Transporten – etwa zu Turnieren, Zuchtveranstaltungen, Lehrgängen oder Trainingsaufenthalten im Ausland – ist besondere Aufmerksamkeit geboten.
Wird ein Transport mit einem Fahrzeug oder Gespann über 2,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse nicht als rein privat anerkannt, kann die Pflicht bestehen, einen intelligenten Fahrtenschreiber zu verwenden sowie die entsprechenden Lenk- und Ruhezeiten zu dokumentieren. Hinzu kommt, dass die Nachweispflicht in der Praxis häufig bei den Transportierenden liegt, die darlegen müssen, dass es sich nicht um einen gewerblichen Transport handelt.
Damit entsteht insbesondere für Amateursportler, Freizeitreiter, Züchter und Vereine eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Nach Angaben der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN / Pferdesport Deutschland) können bei entsprechenden Kontrollen Bußgelder oder weitere ordnungsrechtliche Maßnahmen bis hin zur Fahrzeugstilllegung drohen.
Position der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN / Pferdesport Deutschland)
Die Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN / Pferdesport Deutschland) bewertet diese Entwicklung mit großer Sorge. Nach Auffassung der FN wurden Regelungen geschaffen, die eigentlich auf den gewerblichen Kleintransporter-Verkehr („Sprinter-Klasse“) zugeschnitten sind, in ihrer Wirkung nun jedoch auch weite Teile des Pferdesports erfassen können.
Die FN setzt sich deshalb gegenüber dem Bundesverkehrsministerium und den zuständigen Stellen für klare Ausnahmeregelungen sowie die Möglichkeit einer offiziellen Bescheinigung über die Nichtgewerblichkeit ein. Ziel ist es, insbesondere Freizeit- und Amateursportlern mehr Rechtssicherheit zu geben.
Unsere Bitte an die Vereine
Wir bitten Sie, diese Informationen innerhalb Ihrer Vereine an Ihre Mitglieder weiterzugeben und insbesondere Reiterinnen und Reiter, Züchter, Pferdehalter sowie Fahrerinnen und Fahrer von Pferdetransporten für das Thema zu sensibilisieren.
Vor allem bei Auslandsfahrten sowie beim Transport fremder Pferde sollte die individuelle Transportsituation im Vorfeld sorgfältig geprüft werden. Bis zu einer klareren rechtlichen Einordnung ist besondere Umsicht geboten.
Sobald uns weitergehende belastbare Informationen oder offizielle Klarstellungen vorliegen, werden wir Sie selbstverständlich informieren.
Hinweis: Diese Information dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie deren Anwendung durch die zuständigen Behörden.